Allgemeine Geschäftsbedingungen – megro GmbH & Co. KG, Wesel
1. Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart worden ist.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
Das Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich.
3. Lieferung
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung.
Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Unvorhergesehene Ereignisse (gleichviel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Haftung wegen Vertragsverletzung
Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.
Die Einschränkungen dieses § 4 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Rücktritt
Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Preise
Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Lieferung innerhalb Deutschlands berechnen wir für Bestellungen unter 250,00 € z. Zt. 5,50 € Versandkosten. Über 250,00 € liefern wir frei Haus. Bei Bestellungen unter 100,00 € berechnen wir 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
Wir behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten berechtigen uns bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für Lieferungen, die erst nach 4 Monaten, gerechnet vom Vertragsabschluss, durchgeführt werden sollen.
Für die Berechnung sind die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.
7. Zahlung
Neukunden werden zunächst gegen Vorkasse beliefert. Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können.
Soweit nicht anders vereinbart, gewähren wir 10 Tage nach Rechnungsstellung 1 % Skonto, nach 30 Tagen sind unsere Rechnungen rein netto fällig. Bei Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats gewähren wir 2 % Skonto. Den Lastschrifteinzug kündigen wir dem Kunden in der Rechnung an. Die SEPA-Lastschrift wird innerhalb von drei Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.
Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift gehen zu Lasten des Käufers. Zusätzlich dazu müssen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erheben und der Verzug beginnt mit dem Tage der Rückbelastung des Kontos.
Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten wird eine Mahnkostenpauschale in Höhe von je 5,00 € für die 1. und 2. Zahlungserinnerung (Mahnstufe 1, 2) und eine Gebühr in Höhe von 10,00 € für die 3. und jede weitere Zahlungserinnerung (Mahnstufe 3) zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Versand und Gefahrtragung
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen.
9. Rücksendungen
Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir unfrei zurückschicken. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Bei der Vergütung des Wertes zurückgegebener Ware werden wir je nach Verwendbarkeit der Ware folgende Abzüge vornehmen: Bei Waren, die ohne weiteres wieder abgegeben werden können, 10 % des Nettowertes, mindestens jedoch 25,00 €. Nicht mehr verwendungsfähige oder überalterte Ware wird von uns nicht vergütet. Wir übersenden in diesem Falle eine Vernichtungserklärung.
10. Gewährleistung bei Mängelrügen
Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Unsere Verarbeitungsvorschläge sind – auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der Prüfung der durch uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig – erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung – untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt.
Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel der Ware bei Gefahrübergang leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers, kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zum Rücktritt oder zur Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Einschränkungen dieses § 10 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten sowie zu veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen etc., sind jedoch unzulässig.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit, dass der Käufer uns im Verhältnis des Fakturawertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt.
Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawertes) unserer Ware.
Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen solange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderungen unsere Forderung an den Käufer um insgesamt mehr als 20 von Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit etc.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist.
12. Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
13. megro Onlineshop
(1) Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über unseren Onlineshop www.megro.de unterliegen diesen Bedingungen.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des (dritten) auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
(3) Der Kunde verpflichtet sich bei Freischaltung für den megro Onlineshop, dass das Passwort nur innerhalb des Unternehmens verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben wird. Bei Zuwiderhandlung wird der Zugriff entzogen.
14. Entsorgung von Elektro-/Elektronikgeräten
Wir übernehmen keine Verpflichtungen/Kosten im Zusammenhang mit der Rücknahmepflicht von Elektro/Elektronikgeräten (§ 10 Abs. 2 ElektroG).
Der Käufer verpflichtet sich, falls vom Hersteller nicht anders geregelt, Geräte nach Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen oder an den Hersteller zurückzugeben. Kosten, die der Hersteller an megro weitergibt, werden von megro an den Käufer weitergegeben.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, Erfüllungsort für die Zahlung ist Wesel. Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für unseren Geschäftssitz und im Übrigen sachlich zuständige Gericht oder die für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Gerichte. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht; das einheitliche Kaufgesetz findet keine Anwendung.
16. Rückverfolgbarkeit
Der Händler (Wiederverkäufer) ist verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der von uns gelieferten Ware zu gewährleisten.
17. Händlerpflichten bei Bestellungen von Medizinprodukten
Bei Bestellungen von Medizinprodukten verpflichtet sich der Käufer die Händlerpflichten gemäß Artikel 14 der MDR einzuhalten.
Stand: Juli 2021
Sie können hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterladen (PDF).